Jeder hat Rechte und Pflichten
Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich Wohnraum- als auch Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt, was uns dennoch alltäglich betrifft. Für die Mieter gehören Mieträume oder auch gemietete Grundstücke zu einer wesentlichen Grundlage des Privat- und Geschäftslebens. Doch was ist zu tun bei den kleinen und großen Problemen des Alltags als Mieter oder Vermieter?
Wir unterstützen mit kompetenter rechtlicher Vertretung beide ,,Lager" von der effektiven umfassenden Erstberatung bis hin zur Komplettbetreuung ihrer Interessen.
Vermieter:
Mietvertrag - Gestaltung und Beratung
Einforderung von rückständigen Mieten Betriebskosten-nachforderungen
Mieterhöhung/ Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen
Kündigung/Räumung - Schadensersatzansprüche
Mieter:
Mietmängel/Beseitigung/Mietminderung/Zurückbehaltungsrecht
Prüfung Mieterhöhungen
Duldung Modernisierung
Prüfung Modernisierungsmieterhöhung
Wirksamkeit Schönheitsreparaturklausel
Kündigung/Zahlungsverzug/Eigenbedarf
Untervermietung • Rückforderung Kaution
Schadensersatzansprüche
Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Wenn es nicht das Eigentumshaus sein soll, kommt für Sie vielleicht das Wohnungseigentum in Frage. Doch auch hierbei kann es zu zahlreichen Schwierigkeiten und Problemen kommen.
Denn auch wenn Wohnungs-und Teileigentum grundsätzlich echtes Eigentum sind, muss doch beachtet werden, dass nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine untrennbare Verbindung zwischen Sonder-bzw. Teileigentum und Gemeinschaftseigentum besteht. Dies kann rechtlich und tatsächlich schwierig werden, denn der jeweilige Wohnungseigentümer ist immer nur ein Teil des Ganzen und unterliegt vielen Beschränkungen. Das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander bringt zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten mit sich.
Diese komplizierte Spezialmaterie ist für juristische Laien vielfach nur schwer verständlich. Daher haben die sich gegenüberstehenden Interessen der Miteigentümer ein sehr hohes Konfliktpotential. Meistens kommt es zu Streit um die Wirksamkeit von Beschlüssen, Störungen durch Miteigentümer, Überschreitung des zulässigen Gebrauchs von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, bauliche Veränderungen oder rückständige Wohngelder. Deswegen prüfen und gestalten wir für Sie alles rund um Ihr Wohnungseigentum und helfen Ihnen, wenn es schwierig oder die Zeit knapp wird.
Einzelne Schwerpunkte:
Als Rechtsanwalt biete ich Ihnen kompetente und engagierte Beratung und Vertretung bei Trennung oder Scheidung sowie in allen Angelegenheiten des Familienrechts und Erbrechts. Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt werden von mir geklärt und berechnet.
Familienrecht:
Als ihr Anwalt unterstütze ich Sie bei allen Ihren Problemen auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere Vertretung und Beratung:
Sollten Sie Hartz IV bzw. ALG II - Leistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, sich über einen Beratungshilfeschein beraten zu lassen bzw. Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters einzulegen. Bei einem Klageverfahren gegen das Jobcenter kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.