Tätigkeitsschwerpunkte

  • Miet- und WEG-Recht
  • Baurecht
  • Familien-und Erbrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Mieteranwalt

WEG-Recht

Wohneigentum kann komplex sein:

Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um die Wohneigentumsgemeinschaft und deren rechtlichen Besonderheiten.

 Wohnungseigentumsrecht

Sozialrecht

Als Ihr Anwalt biete ich Ihnen Unterstützung bei allen Problemen im Bereich des Sozialrechts, einschließlich Vertretung und Beratung.

Mietrecht

Ich biete kompetente rechtliche Vertretung für beide Parteien, von der effektiven und umfassenden Erstberatung bis zur vollständigen Betreuung ihrer Interessen.

Familienrecht

Als Anwalt biete ich Ihnen fachkundige Beratung und engagierte Vertretung im Falle einer Trennung oder Scheidung sowie in sämtlichen Belangen des Familien- und Erbrechts.

Leistungen

Jeder hat Rechte und Pflichten

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich Wohnraum- als auch Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt, was uns dennoch alltäglich betrifft. Für die Mieter gehören Mieträume oder auch gemietete Grundstücke zu einer wesentlichen Grundlage des Privat- und Geschäftslebens. Doch was ist zu tun bei den kleinen und großen Problemen des Alltags als Mieter oder Vermieter?


Wir unterstützen mit kompetenter rechtlicher Vertretung beide ,,Lager" von der effektiven umfassenden Erstberatung bis hin zur Komplettbetreuung ihrer Interessen.


Vermieter:


Mietvertrag - Gestaltung und Beratung

Einforderung von rückständigen Mieten Betriebskosten-nachforderungen

Mieterhöhung/ Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen

Kündigung/Räumung - Schadensersatzansprüche


Mieter:


Mietmängel/Beseitigung/Mietminderung/Zurückbehaltungsrecht

Prüfung Mieterhöhungen

Duldung Modernisierung

Prüfung Modernisierungsmieterhöhung

Wirksamkeit Schönheitsreparaturklausel

Kündigung/Zahlungsverzug/Eigenbedarf

Untervermietung • Rückforderung Kaution

Schadensersatzansprüche

Einer gegen Alle oder Alle gegen Einen

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Wenn es nicht das Eigentumshaus sein soll, kommt für Sie vielleicht das Wohnungseigentum in Frage. Doch auch hierbei kann es zu zahlreichen Schwierigkeiten und Problemen kommen.

Denn auch wenn Wohnungs-und Teileigentum grundsätzlich echtes Eigentum sind, muss doch beachtet werden, dass nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine untrennbare Verbindung zwischen Sonder-bzw. Teileigentum und Gemeinschaftseigentum besteht. Dies kann rechtlich und tatsächlich schwierig werden, denn der jeweilige Wohnungseigentümer ist immer nur ein Teil des Ganzen und unterliegt vielen Beschränkungen. Das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander bringt zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten mit sich.

Diese komplizierte Spezialmaterie ist für juristische Laien vielfach nur schwer verständlich. Daher haben die sich gegenüberstehenden Interessen der Miteigentümer ein sehr hohes Konfliktpotential. Meistens kommt es zu Streit um die Wirksamkeit von Beschlüssen, Störungen durch Miteigentümer, Überschreitung des zulässigen Gebrauchs von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, bauliche Veränderungen oder rückständige Wohngelder. Deswegen prüfen und gestalten wir für Sie alles rund um Ihr Wohnungseigentum und helfen Ihnen, wenn es schwierig oder die Zeit knapp wird.

Einzelne Schwerpunkte:

  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Beschlussanfechtungsklagen
  • Geltendmachung ausstehender Wohngelder
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • WEG Wirtschaftsplan / Verwalterbestellung
  • Auskehr Guthaben Jahresabrechnung
  • bauliche Veränderung Rückbau
  • Unterlassungsklage zweckwidriger Nutzung Teileigentum/ Abwehr
  • Prüfung von Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplänen

Als Rechtsanwalt biete ich Ihnen kompetente und engagierte Beratung und Vertretung bei Trennung oder Scheidung sowie in allen Angelegenheiten des Familienrechts und Erbrechts. Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt werden von mir geklärt und berechnet.

Familienrecht:

  • Scheidung einreichen
  • Eheverträge
  • Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • elterliche Sorge
  • Umgangsregelungen
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaften u.a.

Als ihr Anwalt unterstütze ich Sie bei allen Ihren Problemen auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere Vertretung und Beratung:

  • Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
  • Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Rehabilitation
  • Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Arbeitslosengeld (I und II bzw. Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Hartz IV (Überprüfung Bewilligungsbescheid, Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz, Untätigkeitsklage beim Sozialgericht)
  • Verwaltungsverfahren
  • Unfallversicherung
  • Elternunterhalt (Pflegeheimkosten, Widerspruch, Rückforderung Schenkung)
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, OEG
  • Schwerbehindertenrecht (Kündigungsschutzklage bei Kündigung)
  • Elterngeld (Widerspruch gegen Elterngeldbescheid)
  • Kindergeld

Sollten Sie Hartz IV bzw. ALG II - Leistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, sich über einen Beratungshilfeschein beraten zu lassen bzw. Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters einzulegen. Bei einem Klageverfahren gegen das Jobcenter kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.